Aktion Laborchemikalien bis 30.04.2013
5. April 2013Sonderangebote zum 20-jährigen Firmenjubiläum von asecos
28. Oktober 2014Wichtige Kundeninformation: Änderungen im Gefahrgutrecht
Rückgabe von „restentleerten“ Leergebinden – Rückgabe von verbrauchten Chemietesten
Das Gefahrgutrecht und gesetzliche Regeländerungen im ADR betreffen Sie als unseren Kunden und Bezieher von Gefahrstoffen normalerweise nicht.
Bei der letzten Schulung zu diesem Thema sind wir jedoch auf Regelungen gestoßen, bei denen Sie vom Gesetzgeber „mit in die Haftung genommen werden“ und die für Ihr Unternehmen und Ihre beteiligten Mitarbeiter auch zu Konsequenzen, bis hin zur Verhängung von Ordnungswidrigkeitstrafen führen können.
Der Gesetzgeber führt aus, dass dem Inverkehrbringer von Gefahrgütern neben dem Transporteur eine besondere Verantwortung für die vorschriftsgemäße Durchführung von Gefahrguttransporten zukommt – normalerweise betrifft das die Rückgabe von restentleerten Gebinden und die Rückgabe von verbrauchten Chemietesten.
Für den Transport sind zwingend eine geeignete Verpackung und ein Beförderungspapier vorgeschrieben, das Beförderungspapier muss dem Transporteur „lose“ mitgegeben werden (nicht im Packstück oder einem Lieferscheinbeutel) – nachfolgend die Vorgehensweise:
Leergut
Gebinde (oft Pfandgebinde, gelten als restentleert, wenn sie mit den üblichen Mitteln, ausgießen oder leerpumpen nicht weiter geleert werden können) und müssen unbeschädigt, dicht verschlossen, mit der Gefahrgutbezettelung/-kennzeichnung des letzten Inhalts versehen und ohne äußere Kontamination zurückgeben werden. Unsere Fahrer halten für die Rücknahme „Rückholscheine“ bereit, die mit Ihren Mitarbeitern im Wareneingang/Labor/Magazin ausgefüllt und kopiert werden sollten. Ein Gebinde (Fass oder Kanister) gilt als „Verpackung“ der Rückholschein als Beförderungspapier.
Verbrauchte Chemieteste
Bei Chemietesten ist nach Hersteller zu unterscheiden – Macherey-Nagel und Hach legen den Sendungen Rücknahme-scheine bei, diese sind ausgefüllt dem Transporteur mitzugeben (lose – nicht im verschlossenen Test-Paket!). Bei Testen von WTW und Merck bitten wir Sie uns vorab eine Liste der Teste zuzuschicken, wir werden dann einen Rückholschein erstellen. ieser kann dann bei nächster Gelegenheit zur Rückholung verwendet werden.
Macherey-Nagel und Hach mit eigenem Rückholsystem
Macherey-Nagel und Hach haben darüber hinaus eigene Rückholsysteme für verbrauchte Teste, diese erleichtern Ihren und unseren Mitarbeitern erheblich die Arbeit und minimieren die Risiken.
Die Vorgehensweise bei Macherey-Nagel werden Ihnen unsere Außendienstmitarbeiter anhand der originalen Macherey-Nagel-Hinweise vorstellen.
„Unsachgemäße“ Transporte werden ab jetzt abgewiesen
Unsere Mitarbeiter haben wir angewiesen, alle „unsachgemäßen“ Transporte abzuweisen, wir hoffen auf Ihr Verständnis, da wir dadurch Sie, Ihre und unsere Mitarbeiter vor Ordnungsstrafen von bis zu 1.000,00 € schützen.