Wartung Ihrer Laborgeräte und Labormöbel.
Damit einwandfreie Funktion garantiert bleibt.
Auch die hochwertigsten Geräte im Labor benötigen regelmäßige Pflege und Wartung, um auf Dauer einwandfrei funktionieren und beste Ergebnisse liefern zu können. Unser überzeugendes Wartungskonzept gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, alle relevanten Richtlinien umzusetzen, und prüfen regelmäßig sämtliche Bauteile auf deren Funktion. Das ist insbesondere bei Geräten, die der Sicherheit im Labor dienen, wichtig und auch gesetzlich vorgeschrieben. Sicherheitsschränke, Abzüge, Augenduschen und Notduschen müssen nach §39 VBG 1, Ausgabe Oktober 1996, §53 ArbStättV, Ausgabe März 1975 und GUV-V A 1 jährlich durch einen Sachkundigen gewartet werden.
Sie sind interessiert an unserem Wartungsservice? Dann schauen Sie sich gerne unsere Preisliste an oder vereinbaren ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Preisliste Wartung
Laborabzug | Euro 99,00 |
Apothekenabzug | Euro 99,00 |
Punktabsaugung/AAS-Anlage | Euro 57,50 |
Säure-/Laugenschrank | Euro 57,50 |
Chemikalienschrank | Euro 57,50 |
Gasflaschenschrank | Euro 88,80 |
Sicherheitsschrank | Euro 88,80 |
Augendusche | Euro 30,00 |
Notdusche | Euro 30,00 |
An-/Abfahrt Pauschal * | Euro 199,00 |
Reparaturarbeiten (Stundensatz) | Euro 70,00 |
Wegezeiten | Euro 65,00 |
gefahrene Kilometer | Euro 0,95 |
Tagessatz Ausland pauschal ** | Euro 1080,00 |
Tagessatz Wartung GC | auf Anfrage |
* An-/Abfahrt pauschal bis 120 km, ab 120 km auf Anfrage.
** gültig auch für den Tag der An- und Abreise. Beinhaltet nicht die Kosten für Flug, Transfer, Leihwagen und Unterbringung.
Die folgenden Leistungen und Lieferungen hat der Auftraggeber zu den beim Auftragnehmer üblichen Sätzen gesondert zu vergüten (d.h. diese Leistungen sind nicht in der Wartungsgebühr enthalten):
1. Ersatz schadhafter Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, wie z.B. Türbänder, Armaturen, Schalter, Kontakte, Zuleitungskabel und dergleichen. Instandsetzungen von Schäden und Ersatzlieferungen für Störungen, die durch vom Auftraggeber zu vertretende äußere Einwirkung oder unsachgemäße Behandlungen an der Anlage entstehen. Arbeiten, die eine Überprüfung in der Werkstatt erfordern. 2. Auf Wunsch des Auftraggebers verpflichtet sich der Auftragnehmer für die nicht aufgrund des Wartungsvertrages zu erbringenden Leistungen und Lieferungen einen schriftlichen Kostenvoranschlag kostenlos zu erstellen.